Kennzeichnungspflicht in EU

Kennzeichnungspflicht von Allergenen

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Seit 25. November 2005 gilt in der gesamten EU eine neue Allergenkennzeichnung. Diese Kennzeichnung wurde mit 23. Dezember 2007 um 2 weitere Nahrungsmittel ergänzt. Es gibt nun 14 Lebensmittel, die am öftesten für allergische Reaktionen verantwortlich sind und gekennzeichnet sein müssen.

Das erleichtert fast allen Menschen die an Allergien bzw. Unverträglichkeiten leiden das Leben sehr.

 

 

 

Gekennzeichnet sein müssen:

  • Gluten
  • Krebstiere
  • Mollusken
  • Schwefeldioxid und Sulfit (ab 10mg/kg (oder l))
  • Senf
  • Sesam
  • Soja
  • Milch (inklusive Laktose)
  • Schalenfrüchte (hierzu gehören Nüsse wie Mandeln, Walnüsse, ...)
  • Erdnüsse
  • Lupinien (dazu zählen botanisch auch die Erdnüsse, sowie weiters Erbsen, Kichererbsen, ...)
  • Fisch
  • Eier
  • Sellerie

Die Zutaten müssen genau aufgeschlüsselt werden, d.h. es ist nun ersichtlich ob z.Bsp. das Lecithin aus Eiern oder Soja hergestellt wurde oder ob die "Gewürze" auch Sellerie enthalten.

Doch es gibt einige Ausnahmen!

Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht bei:

  • kleinen Packungen, wie z.Bsp. beim Frühstück im Hotel oder Ketchup an der Würstelbude
  • umverpackten Lebensmitteln, z.Bsp. Essen/Trinken in der Gastronomie, offene Wurst im Supermarkt, Lebensmittel am Bauernmarkt, ...
  • Lebensmittelbestandteilen die weniger als 2% des gesamten Produktes ausmachen und keines der 14 Allergene beinhalten (Bsp: Schokocreme im Keks)

Wo muss die Kennzeichnung stehen?

Der Hinweis auf die Allergene kann an drei verschiedenen Stellen auf der Verpackung stehen:

1. Im Namen des Produktes (Bsp: Milchschokolade)
2. In der Zutatenliste
3. In einem zusätzlichen Hinweis (bei Lebensmitteln, die keine Zutatenliste brauchen, Bsp: Wein)

Kann Spuren von ... enthalten
Dieser Hinweis bedeutet, dass während der Produktion des Lebensmittels Verunreinigungen nicht ausgeschlossen werden konnten. Fehlt dieser Hinweis, ist das keine Garantie, dass ein Allergen nicht in Spuren vorhanden ist!

Quellen
NMI-Portal (Michael Zechmann)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:308:0015:0018:EN:PDF
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:368:0110:0111:EN:PDF

Zuletzt aktualisiert am Montag, 11. Juni 2012 11:40

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