Steuerliche Absetzbarkeit

 

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Kann man Laktasepräparate und andere Medikamente, die man als Intoleranter nehmen muss/soll, steuerlich absetzen oder von der Kasse rückerstattet bekommen?

Wir haben uns diesbezüglich schlau gemacht und folgende Antwort gefunden:  Ja, man kann! Teilweise…

 

Für Österreich (1)

Bei der Einkommenssteuererklärung findet man auf Seite 7 unter Punkt 12: "Außergewöhnliche Belastungen (mit Selbstbehalt)" den Unterpunkt e) "Sonstige außergewöhnliche Belastungen, die nicht unter a) bis d) fallen" [735]. Hier kann man die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel bis zu einem monatlichen Freibetrag von €42 geltend machen.

Dafür müssen aber alle Quittungen abgegeben werden!

Aber: Dies gilt nur, wenn der Gesamtbetrag 10% des Einkommens übersteigt. Sonst wird der Selbstbehalt herangezogen und das ganze ist wieder hinfällig! (Stand März 2009)

Bei den Krankenkassen gibt es keinerlei Rückerstattungsmöglichkeit. Im Dezember 2011 haben wir bei der SVA insgesamt 3 mal versucht Laktase zur Kostenübernahme zu beantragen. Jedesmal erfolglos. Die Antwort der SVA (gewerbliche Wirtschaft) war jedesmal, dass Nahrungsergänzungsmittel nach § 351c Abs. 2 ASVG grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind.

Zitat ASVG, § 351c Abs.2:

(2) Der Hauptverband hat eine Liste jener Arzneimittelkategorien zu erstellen, die im Allgemeinen nicht zur Krankenbehandlung im Sinne des § 133 Abs. 2 geeignet sind, da sie zB überwiegend
-
zur Behandlung in Krankenanstalten,
-
unter ständiger Beobachtung oder
-
zur Prophylaxe
verwendbar sind. Diese Liste samt einer Begründung für die Anführung der Arzneimittelkategorien ist im Internet zu veröffentlichen.

Zitat ASVG, §133 Abs 2.

(1) Die Krankenbehandlung umfaßt:
1.
ärztliche Hilfe;
2.
Heilmittel;
3.
Heilbehelfe.
(2) Die Krankenbehandlung muß ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Durch die Krankenbehandlung sollen die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden. Die Leistungen der Krankenbehandlung werden, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt wird, als Sachleistungen erbracht.

Die angesprochene Liste, welche "im Internet zu veröffentlichen ist", beinhaltet den Punkt der nicht erstattungsfähigen Arzneimittel: "Arzneimittel zum Ersatz der Nahrungsaufnahme, zur Nahrungsergänzung und/oder zum Ausgleich alimentärer Defizite" (Anmerkung Redaktion: alimentär heißt "mit der Aufnahme von Nahrung in Verbindung stehend"). Die Liste kannst du hier downloaden:

 Download Liste Arzneimittelkategorien

Für Deutschland

Hier kann man versuchen, wenn man bereits einen Behindertenstatus hat, sich für die Laktoseintoleranz eine zusätzliche Behinderung anrechnen zu lassen(2). Im günstigsten Fall werden 10% angerechnet, die Anträge werden jedoch meist abgelehnt.

Auch in Deutschland kann man versuchen die Mehrausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Man beruft sich dabei auf das Sozialgesetzbuch, § 30 Abs. 5 (Mehrbedarf für Kostenersatz)(2). Wegen knapper Kassen werden jedoch auch diese Anträge in den meisten Fällen von den Finanzämtern abschlägig beschieden.

Bei den Krankenkassen gibt es keinerlei Rückerstattungsmöglichkeit.


Quellen u.a.
(1) NMI-Portal, www.nahrugsmittel-intoleranz.com
(2)    Doris Paas, „Das Laktose-Intoleranz Buch“, p. 235,  Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat, Edition Octopus, Ausgabe 2007; ISBN 978-3-86582-531-5

Alle Angaben ohne Gewähr!


Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 07. Dezember 2011 um 17:23 Uhr

 
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