| Steuerliche Absetzbarkeit | | Drucken | |
| Geschrieben von: nmi Administrator | |||
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Kann man Laktasepräparate und andere Medikamente, die man als Intoleranter nehmen muss/soll, steuerlich absetzen oder von der Kasse rückerstattet bekommen? Für Österreich (1)
Bei der Einkommenssteuererklärung findet man auf Seite 7 unter Punkt 12: "Außergewöhnliche Belastungen (mit Selbstbehalt)" den Unterpunkt e) "Sonstige außergewöhnliche Belastungen, die nicht unter a) bis d) fallen" [735]. Hier kann man die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel bis zu einem monatlichen Freibetrag von €42 geltend machen. Dafür müssen aber alle Quittungen abgegeben werden! Aber: Dies gilt nur, wenn der Gesamtbetrag 10% des Einkommens übersteigt. Sonst wird der Selbstbehalt herangezogen und das ganze ist wieder hinfällig! (Stand März 2009) Für DeutschlandHier kann man versuchen, wenn man bereits einen Behindertenstatus hat, sich für die Laktoseintoleranz eine zusätzliche Behinderung anrechnen zu lassen(2). Im günstigsten Fall werden 10% angerechnet, die Anträge werden jedoch meist abgelehnt.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 08. März 2010 um 14:38 Uhr |