Laktose Steuerliche Absetzbarkeit
Steuerliche Absetzbarkeit | Drucken |
Geschrieben von: nmi Administrator   

Kann man Laktasepräparate und andere Medikamente, die man als Intoleranter nehmen muss/soll, steuerlich absetzen oder von der Kasse rückerstattet bekommen?

Wir haben uns diesbezüglich schlau gemacht und folgende Antwort gefunden:  Ja, man kann! Teilweise…

Für Österreich (1)

Bei der Einkommenssteuererklärung findet man auf Seite 7 unter Punkt 12: "Außergewöhnliche Belastungen (mit Selbstbehalt)" den Unterpunkt e) "Sonstige außergewöhnliche Belastungen, die nicht unter a) bis d) fallen" [735]. Hier kann man die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel bis zu einem monatlichen Freibetrag von €42 geltend machen.

Dafür müssen aber alle Quittungen abgegeben werden!

Aber: Dies gilt nur, wenn der Gesamtbetrag 10% des Einkommens übersteigt. Sonst wird der Selbstbehalt herangezogen und das ganze ist wieder hinfällig!

(Stand März 2009)

Bei den Krankenkassen gibt es keinerlei Rückerstattungsmöglichkeit.

Für Deutschland

Hier kann man versuchen, wenn man bereits einen Behindertenstatus hat, sich für die Laktoseintoleranz eine zusätzliche Behinderung anrechnen zu lassen(2). Im günstigsten Fall werden 10% angerechnet, die Anträge werden jedoch meist abgelehnt.

Auch in Deutschland kann man versuchen die Mehrausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Man beruft sich dabei auf das Sozialgesetzbuch, § 30 Abs. 5 (Mehrbedarf für Kostenersatz)(2). Wegen knapper Kassen werden jedoch auch diese Anträge in den meisten Fällen von den Finanzämtern abschlägig beschieden.

Bei den Krankenkassen gibt es keinerlei Rückerstattungsmöglichkeit.


Quellen u.a.
(1) NMI-Portal, www.nahrugsmittel-intoleranz.com
(2)    Doris Paas, „Das Laktose-Intoleranz Buch“, p. 235,  Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat, Edition Octopus, Ausgabe 2007; ISBN 978-3-86582-531-5

Alle Angaben ohne Gewähr!

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 08. März 2010 um 14:38 Uhr
 

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