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Kennzeichnungspflicht von Allergenen |
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Seit 25. November 2005 gilt in der gesamten EU eine neue Allergenkennzeichnung. Das erleichtert fast allen Menschen die an Allergien bzw. Unverträglichkeiten leiden das Leben sehr. Es gibt 12 Lebensmittel, die am öftesten für allergische Reaktionen verantwortlich sind und künftig gekennzeichnet sein müssen.
Dies sind:
- Gluten
- Krebstiere
- Schwefeldioxid und Sulfit (ab 10mg/kg (oder l))
- Senf
- Sesam
- Soja
- Milch (inklusive Laktose)
- Schalenfrüchte (vor allem Nüsse wie Mandeln, Walnüsse, ...)
- Erdnüsse
- Fisch
- Eier
- Sellerie
Die Zutaten müssen genau aufgeschlüsselt werden, d.h. es ist nun ersichtlich ob z.Bsp. das Lecithin aus Eiern oder Soja hergestellt wurde oder ob die "Gewürze" auch Sellerie enthalten.
Doch es gibt einige Ausnahmen!Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht bei:
- kleinen Packungen, wie z.Bsp. beim Frühstück im Hotel oder Ketchup an der Würstelbude
- umverpackten Lebensmitteln, z.Bsp. Essen/Trinken in der Gastronomie, offene Wurst im Supermarkt, Lebensmittel am Bauernmarkt, ...
- Lebensmittelbestandteilen die weniger als 2% des gesamten Produktes ausmachen und keines der 12 Allergene beinhalten (Bsp: Schokocreme im Keks)
- Produkten bei denen die Allergene produktionsbedingt verändert werden und ihre allergene Wirkung dadurch verlieren (gilt bis November 2007)
Wo muss die Kennzeichnung stehen?
Der Hinweis auf die Allergene kann an drei verschiedenen Stellen auf der Verpackung stehen:
1. Im Namen des Produktes (Bsp: Milchschokolade)
2. In der Zutatenliste
3. In einem zusätzlichen Hinweis (bei Lebensmitteln, die keine Zutatenliste brauchen, Bsp: Wein)
Kann Spuren von ... enthalten
Dieser Hinweis bedeutet, dass während der Produktion des Lebensmittels Verunreinigungen nicht ausgeschlossen werden konnten. Fehlt dieser Hinweis, ist das keine Garantie, dass ein Allergen nicht in Spuren vorhanden ist!
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 05 März 2007 )
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