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Franz Bittner, Obmann der Wiener Gebietskrankenkassa, ist gegen generalisierende Ablehnung von komplementärmedizinischen
Arzneien
Wien (OTS) - "Ob eine Arznei von der
Krankenversicherung bezahlt wird, hängt in keiner Weise davon ab, ob das
Medikament der Schul- oder der Komplementärmedizin zuzurechnen ist",
unterstreicht Franz Bittner. "Was
zählt, ist allein dessen Wirksamkeit, und diese muss in jedem Fall hinreichend bewiesen
werden."
Gleiches Recht für alle Medikamente - auch für komplementärmedizinische
Produkte
Damit ein Medikament "auf Kassenkosten"
verschrieben werden kann, muss es erst ein Prüfverfahren durchlaufen, um
Eingang in den Erstattungskodex finden: Es muss beispielsweise in Österreich zugelassen
und gesichert lieferbar sein. Wichtig ist auch, dass es nach den Erfahrungen im
In- und Ausland und dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine therapeutische
Wirkung annehmen lässt und einen erwartbaren Nutzen für die Patientinnen und
Patienten bei der Krankenbehandlung bringt. Schon allein aus Gleichheitsgründen
wird im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) gefordert, dass bei der Entscheidung
über die Aufnahme in den Erstattungskodex für alle Produkte die gleichen
Prüfmaßstäbe anzulegen sind, egal welcher medizinischer Schule sie entstammen.
Sympathie für Homöopathie
Obmann Bittner steht einer möglichen Kostenübernahme homöopathischer
und anderen komplementärmedizinischer Therapien grundsätzlich positiv
gegenüber: "Was der Gesundung der Patientinnen und Patienten dient und
einer kritischen wissenschaftlichen Prüfung standhält, soll auch bezahlt
werden", betont Bittner.
Argusaugen im Sinne der Versichertengemeinschaft
"Alles andere wäre unfair und auch nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft",
ist Franz Bittner überzeugt. "In Zeiten knapper Ressourcen sollte außer
Streit stehen, dass genauestens darauf geachtet wird, wofür die
Versichertenbeiträge ausgegeben werden. Es kann nicht angehen, dass die soziale
Krankenversicherung Medikamente finanziert, die nicht den zu erwartenden
Patientennutzen nach evidenzbasierten Studien bringen oder gar dem Patienten
schaden, wenn andere, sinnvollere Therapieverfahren damit bezahlt werden könnten."
Quelle:
OTS0053 5
CI 0308 WGK0005
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