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Komplementärmedizin: Was nachweislich wirkt, soll auch bezahlt werden Drucken E-Mail

Franz Bittner, Obmann der Wiener Gebietskrankenkassa,  ist gegen generalisierende Ablehnung von komplementärmedizinischen Arzneien 

Wien (OTS) - "Ob eine Arznei von der Krankenversicherung bezahlt wird, hängt in keiner Weise davon ab, ob das Medikament der Schul- oder der Komplementärmedizin zuzurechnen ist", unterstreicht Franz Bittner. "Was zählt, ist allein dessen Wirksamkeit, und diese muss in jedem Fall hinreichend bewiesen werden."

Gleiches Recht für alle Medikamente - auch für komplementärmedizinische Produkte

Damit ein Medikament "auf Kassenkosten" verschrieben werden kann, muss es erst ein Prüfverfahren durchlaufen, um Eingang in den Erstattungskodex finden: Es muss beispielsweise in Österreich zugelassen und gesichert lieferbar sein. Wichtig ist auch, dass es nach den Erfahrungen im In- und Ausland und dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine therapeutische Wirkung annehmen lässt und einen erwartbaren Nutzen für die Patientinnen und Patienten bei der Krankenbehandlung bringt. Schon allein aus Gleichheitsgründen wird im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) gefordert, dass bei der Entscheidung über die Aufnahme in den Erstattungskodex für alle Produkte die gleichen Prüfmaßstäbe anzulegen sind, egal welcher medizinischer Schule sie entstammen.

 

Sympathie für Homöopathie

Obmann Bittner steht einer möglichen Kostenübernahme homöopathischer und anderen komplementärmedizinischer Therapien grundsätzlich positiv gegenüber: "Was der Gesundung der Patientinnen und Patienten dient und einer kritischen wissenschaftlichen Prüfung standhält, soll auch bezahlt werden", betont Bittner.  

 

 Argusaugen im Sinne der Versichertengemeinschaft

"Alles andere wäre unfair und auch nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft", ist Franz Bittner überzeugt. "In Zeiten knapper Ressourcen sollte außer Streit stehen, dass genauestens darauf geachtet wird, wofür die Versichertenbeiträge ausgegeben werden. Es kann nicht angehen, dass die soziale Krankenversicherung Medikamente finanziert, die nicht den zu erwartenden Patientennutzen nach evidenzbasierten Studien bringen oder gar dem Patienten schaden, wenn andere, sinnvollere Therapieverfahren damit bezahlt werden könnten."

 

Quelle:
OTS0053 5 CI 0308 WGK0005

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