Durch Schwerpunktaktionen werden Verbraucher besser geschützt
Wien (OTS) - Sommerzeit ist Grillzeit - deftig gewürztes Fleisch hat
damit wieder Hochsaison. "Beliebte Gewürze wie Pfeffer, Paprika oder
Chilipulver enthalten jedoch vereinzelt verbotene krebserregende
Farbstoffe, die im Auftrag des Gesundheitsministeriums von der AGES
seit 2003 intensiv getestet werden. Österreich war dabei der erste
EU-Mitgliedstaat, der auch Farbstoff-Untersuchungen an verarbeiteten
Produkten wie Saucen, Sugos oder Teigwaren durchführte", sagte die
österreichische Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat. "Durch diese
gezielten Lebensmittelkontrollen konnte die Zahl der Beanstandungen von
13,7 Prozent der Proben im Jahr 2003 auf 1,2 Prozent im Jahr 2005
gesenkt werden."
Im Jahr 2005 mussten aufgrund einer Warnung der britischen Lebensmittelbehörde in Großbritannien Millionen von Lebensmitteln aus den Supermarktregalen entfernt werden, da sie den verbotenen, künstlichen Farbstoff Sudanrot I enthielten. Die Farbstoffe Sudanrot I bis IV haben krebserregende Wirkung und sind deshalb in der gesamten EU seit Jahren als Zusatzstoff in Lebensmitteln verboten.Die Farbe ist jedoch ein wichtiges Kriterium bei Gewürzen, weshalb in den Ursprungsländern trotz des Verbots immer wieder Farbstoffe zugesetzt werden, um eine höhere Qualität durch intensivere Farbe vorzutäuschen.
Um die Verbraucher vor diesen schädlichen Inhaltsstoffen zu schützen, hat das Gesundheitsministerium im Jahr 2005 die Schwerpunktaktion 'Kontrolle von Gewürzen und Palmölen auf Zusatz von Farbstoffen' in Auftrag gegeben", so Rauch-Kallat. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH analysierte dabei 241 Proben (Paprika- und Chilipulver, Curry, Kurkuma, Cayennepfeffer, verschiedene Gewürzmischungen und Palmöle) auf die verbotenen Farbstoffe Sudanrot I, II, III und IV, Pararot, Sudanrot VII B, Sudanorange G und Buttergelb.
Von den 241 Proben wurden nur zwei als gesundheitsschädlich beurteilt, die restlichen Proben waren nicht zu beanstanden. Die AGES nahm auch insgesamt 427 Verdachtsproben aus weiter verarbeiteten Produkten wie Saucen, Teigwaren und Fertiggerichten. 419 Proben (d.h. 98 Prozent der untersuchten Lebensmittel) waren dabei einwandfrei. Fünf Proben wurden als gesundheitsschädlich beurteilt, zwei weitere Proben waren verdorben und bei einer Probe lag ein Verstoß gegen die Farbstoffverordnung vor. Im Falle einer Beanstandung informiert das Gesundheitsministerium über das Schnellwarnsystem die Europäische Kommission, überprüft die Rückholaktionen und informiert die Öffentlichkeit.
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