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Glutamat als Auslöser von Krankheiten Drucken E-Mail

DGE: Neurotoxische Wirkungen nicht zu befürchten

Sinsheim (pte/26.07.2006/13:03) - Geschmacksverstärker wie Glutamat können Krankheiten wie Alzheimer, Parkinson, Bluthochdruck, Migräne oder Multiple Sklerose auslösen. Oft ist Glutamat auf den Verpackungen nicht deklariert, sondern verdeckt als Würzsalz oder Geschmacksverstärker angeführt.

Dies berichtet die Gesellschaft für Ernährungsheilkunde. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) gibt dagegen Entwarnung.

"Vorliegende wissenschaftliche Bewertungen beurteilen Glutamat als gesundheitlich unbedenklich", erklärt Silke Restemeyer, Pressesprecherin der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, im Gespräch mit pressetext.

Glutamat als Geschmacksverstärker ist der wichtigste Zusatzstoff in industriellen Nahrungsmitteln wie Gewürzmischungen, Fertigsuppen und -soßen sowie in anderen Fertiggerichten. In höherer Konzentration soll Glutamat als Nervengift wirken und an der Entstehung von Alzheimer, Parkinson und Multipler Sklerose beteiligt sein. Außerdem vermuten Wissenschaftler, dass ein überhöhter Glutamatkonsum Auslöser von Fettleibigkeit ist. Denn Glutamat regt im Gehirn die Wachstumssteuerung an und ruft gleichzeitig ein künstliches Hungergefühl hervor, so die Gesellschaft für Ernährungsheilkunde. "Dazu liegen bislang keine Studien vor, die diesen Zusammenhang wissenschaftlich bestätigen", erklärt Restemeyer. Weiterer Forschungsbedarf besteht aber für Risikogruppen wie Personen mit eingeschränkter Darmfunktion oder bei Personen mit Lebererkrankungen. Bei ihnen müsse überprüft werden, ob nach Verzehr von glutamathaltigen Lebensmitteln ein erhöhter Plasmaspiegel auftritt oder nicht. Denn bei einzelnen Personen können nach dem Genuss von Glutamat Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten.

Zur gesundheitlichen Beurteilung von Lebensmitteln bestätigt die Senatskommission der Weltgesundheitsorganisation WHO, dass bei Verwendung üblicher Mengen an Lebensmitteln mit Glutamat eine neurotoxische Wirkung nicht zu befürchten sei. 1991 wurde vom wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel (SCF) der Europäischen Union festgelegt, dass der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) für Glutamat mengenmäßig nicht begrenzt ist. Nach bisher vorliegenden Studien kann Glutamat als Würzmittel also verwendet werden, so die Senatskommission. Verpackte Lebensmittel, denen Glutamat zugesetzt ist, müssen nach der Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung den Hinweis "Geschmacksverstärker" tragen oder mit einer entsprechenden E-Nummer (E 620 bis E 625) gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für "lose" Ware sowie für Kantinen- und Gaststättenverpflegung, wo ein entsprechender Hinweis auf der Speisekarte erforderlich ist. Damit hat der Verbraucher die Möglichkeit, diese Lebensmittel zu meiden und sich aktiv vor Überempfindlichkeitsreaktionen zu schützen, erläutert Restemeyer abschließend.

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